Muss ich eine Lohnabrechnung abgeben?
Ja. Wer Lohn zahlt, muss dazu eine schriftliche Abrechnung übergeben (Art. 323b OR). Sie zeigt den Bruttolohn, jeden Abzug einzeln und den ausbezahlten Nettolohn. Dazu gehören Name von Firma und Person, die Lohnperiode und allfällige Zulagen und Spesen.
Die Abzüge 2026 auf einen Blick
| Versicherung | Arbeitnehmer | Hinweis |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5.3 % | Gleich viel zahlt der Arbeitgeber, total 10.6 % |
| ALV (Arbeitslosenversicherung) | 1.1 % | Auf dem Lohn bis CHF 148'200 pro Jahr; Arbeitgeber gleich viel |
| NBU (Nichtberufsunfall) | je nach Versicherer | Ab 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber |
| BVG (Pensionskasse) | je nach Kasse | Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte, siehe unten |
| KTG (Krankentaggeld) | falls vereinbart | Freiwillig; Anteil gemäss Vertrag |
| Quellensteuer | je nach Kanton | Für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassung C |
Der Arbeitgeber allein zahlt die Berufsunfallversicherung, die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse und — ausser im Kanton Wallis — die Beiträge an die Familienausgleichskasse. Sie erscheinen nicht als Abzug auf der Lohnabrechnung.
AHV-pflichtig sind Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Wer das AHV-Referenzalter erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt keine ALV mehr und hat in der AHV einen Freibetrag von CHF 1'400 pro Monat.
Pensionskasse: koordinierter Lohn und Altersgutschriften
In der beruflichen Vorsorge ist versichert, wer bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 22'680 im Jahr verdient (Stand 2026). Massgebend ist der koordinierte Lohn: der Jahreslohn bis CHF 90'720 abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 26'460.
Das Gesetz schreibt Mindest-Altersgutschriften in Prozent des koordinierten Lohns vor:
| Alter | Altersgutschrift |
|---|---|
| 25 bis 34 | 7 % |
| 35 bis 44 | 10 % |
| 45 bis 54 | 15 % |
| 55 bis Referenzalter | 18 % |
Dazu kommen Beiträge für Risiko (Tod und Invalidität) und Verwaltung. Die genauen Sätze stehen im Reglement deiner Pensionskasse — viele Kassen versichern mehr als das gesetzliche Minimum.
Beispiel: CHF 6'000 Monatslohn
Eine 38-jährige Mitarbeiterin verdient CHF 6'000 pro Monat (CHF 72'000 im Jahr). Für die Nichtberufsunfallversicherung nehmen wir einen Beispielsatz von 1 % an, für die Pensionskasse nur die gesetzliche Altersgutschrift.
| Position | CHF |
|---|---|
| Bruttolohn | 6'000.00 |
| AHV/IV/EO5.3 % von 6'000 | −318.00 |
| ALV1.1 % von 6'000 | −66.00 |
| NBU1 % von 6'000 (Beispielsatz) | −60.00 |
| BVG(72'000 − 26'460) × 10 % ÷ 2 ÷ 12 | −189.75 |
| Nettolohn | 5'366.25 |
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich unter anderem nochmals 5.3 % AHV/IV/EO, 1.1 % ALV, mindestens denselben BVG-Betrag sowie die Beiträge an Familienausgleichskasse und Berufsunfallversicherung.
Familienzulagen und Spesen
- Familienzulagen zahlt der Arbeitgeber mit dem Lohn aus, sie sind aber kein Lohn: Es werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Seit 2025 betragen sie mindestens CHF 215 Kinderzulage und CHF 268 Ausbildungszulage pro Monat; viele Kantone zahlen mehr.
- Spesen, die tatsächlich angefallen sind, gehören separat auf die Abrechnung und sind nicht AHV-pflichtig. Pauschalen ohne Spesenreglement können dagegen als Lohn gelten.
Am Jahresende: Lohnausweis und AHV-Lohnmeldung
Nach Ablauf des Jahres erhält jede Person einen Lohnausweis für die Steuererklärung. Der Ausgleichskasse meldest du die Jahreslöhne aller Mitarbeitenden, damit die AHV-Beiträge definitiv abgerechnet werden.
Häufige Fehler
- ALV auch auf dem Lohnteil über CHF 148'200 abgezogen — darüber ist der Lohn nicht versichert.
- Mitarbeitende im Rentenalter mit vollem AHV-Abzug und ALV abgerechnet.
- BVG-Abzug bei einem Jahreslohn unter der Eintrittsschwelle, obwohl die Kasse das nicht vorsieht — oder umgekehrt vergessen.
- Familienzulagen in den AHV-pflichtigen Lohn gerechnet.
- Pauschalspesen ohne Reglement als spesenfrei behandelt.