QR-Rechnung erstellen: So geht es richtig

Die QR-Rechnung ist in der Schweiz der Standard für Rechnungen mit Einzahlungsschein. Hier steht, welche Angaben in den Zahlteil gehören, wann du eine QR-IBAN brauchst und was seit November 2025 bei den Adressen gilt.

Stand: 6 Min. Lesezeit

Was ist die QR-Rechnung?

Die QR-Rechnung hat die roten und orangen Einzahlungsscheine abgelöst. Sie besteht aus deiner normalen Rechnung und einem Zahlteil mit Empfangsschein. Im Zahlteil steckt der Swiss QR Code mit allen Zahlungsangaben. Dein Kunde scannt ihn mit der Banking-App, und die Zahlung ist ohne Abtippen erfasst.

Seit dem 1. Oktober 2022 werden die alten Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet. Wer heute in der Schweiz eine Rechnung mit Einzahlungsschein stellt, braucht also den QR-Zahlteil.

Diese Angaben braucht der Zahlteil

Angaben im Zahlteil einer QR-Rechnung
AngabePflicht?Hinweis
Konto (IBAN oder QR-IBAN)JaSchweizer oder liechtensteinisches Konto
Zahlbar an (Name und Adresse)JaAdresse in strukturierter Form, siehe unten
WährungJaCHF oder EUR
BetragNeinOhne Betrag trägt ihn die zahlende Person ein
Zahlbar durch (Kunde)NeinEmpfehlenswert; ebenfalls strukturiert
ReferenzJe nach KontoMit QR-IBAN zwingend, siehe nächster Abschnitt
Zusätzliche InformationenNeinEtwa die Rechnungsnummer; zusammen höchstens 140 Zeichen

Die Angaben im Zahlteil müssen zum QR-Code passen. Eine Software erzeugt beides aus denselben Daten — von Hand zusammengesetzte Zahlteile sind die häufigste Fehlerquelle.

QR-IBAN oder IBAN: welche Referenz?

Welche Referenz du verwendest, hängt vom Konto ab. Es gibt drei erlaubte Kombinationen:

  • QR-IBAN mit QR-Referenz: Die QR-IBAN bekommst du von deiner Bank zusätzlich zu deiner normalen IBAN. Die QR-Referenz hat 27 Ziffern und eine Prüfziffer. Damit ordnest du Zahlungseingänge automatisch der richtigen Rechnung zu — wie früher beim orangen Einzahlungsschein.
  • IBAN mit Creditor Reference: Die internationale Referenz nach ISO 11649 beginnt mit „RF“ und zwei Prüfziffern. Auch sie lässt sich automatisch zuordnen.
  • IBAN ohne Referenz: Erlaubt, aber Zahlungen musst du dann über die Mitteilung von Hand zuordnen.

Nicht erlaubt: eine QR-Referenz mit normaler IBAN oder eine QR-IBAN ohne QR-Referenz. Solche Rechnungen weist die Banking-App deines Kunden zurück.

Neu: nur noch strukturierte Adressen

Seit dem 22. November 2025 gelten die Richtlinien von SIX in der Version 2.3. Seither sind im QR-Code nur noch strukturierte Adressen zulässig: Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land stehen in getrennten Feldern. Die frühere „kombinierte“ Adresse in zwei freien Zeilen ist ausgelaufen; die Banken haben sie nur noch während einer Übergangsfrist verarbeitet.

Für dich heisst das: Pflege die Adressen deiner Kunden in getrennten Feldern. Gleichzeitig erlaubt die neue Version mehr Sonderzeichen, Umlaute und Akzente machen also keine Probleme mehr.

Papier oder PDF: Format und Perforation

  • Der Zahlteil hat das Format A6 quer (148 × 105 mm), links daneben steht der Empfangsschein.
  • Der QR-Code ist 46 × 46 mm gross, in der Mitte steht das Schweizer Kreuz.
  • Auf Papier ist die Perforation zwischen Rechnung und Zahlteil sowie zwischen Zahlteil und Empfangsschein vorgeschrieben.
  • Im PDF genügen Trennlinien mit Scheren-Symbol oder dem Hinweis „Vor der Einzahlung abzutrennen“.

Die häufigsten Fehler

  1. QR-IBAN und Referenzart passen nicht zusammen (siehe oben).
  2. Adresse noch als kombinierte Zeilen statt in getrennten Feldern.
  3. Falsche Prüfziffer in der Referenz, weil sie von Hand erzeugt wurde.
  4. Betrag im Zahlteil und auf der Rechnung stimmen nach einer Korrektur nicht mehr überein.
  5. Zahlteil auf Papier ohne Perforation verschickt.

Häufige Fragen

Brauche ich für die QR-Rechnung eine QR-IBAN?

Nein. Eine normale IBAN genügt, mit einer Creditor Reference (beginnt mit RF) oder ganz ohne Referenz. Eine QR-IBAN lohnt sich, wenn du viele Rechnungen stellst: Zahlungen lassen sich dann über die 27-stellige QR-Referenz automatisch der richtigen Rechnung zuordnen.

Kann ich eine QR-Rechnung ohne Betrag ausstellen?

Ja. Der Betrag ist optional. Ohne Betrag setzt die zahlende Person ihn selbst ein — praktisch etwa für Spenden oder Anzahlungen.

Darf ich die QR-Rechnung per E-Mail als PDF verschicken?

Ja. Im PDF genügen Trennlinien mit Scheren-Symbol oder dem Hinweis „Vor der Einzahlung abzutrennen“. Die Perforation ist nur vorgeschrieben, wenn du die Rechnung auf Papier verschickst.

Gelten die alten roten und orangen Einzahlungsscheine noch?

Nein. Seit dem 1. Oktober 2022 werden sie nicht mehr verarbeitet. Rechnungen in der Schweiz werden seither mit QR-Zahlteil gestellt.

Quellen

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Treuhandberatung. Stand: 6. Oktober 2026.

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